Unsere Steuerkanzlei in Herford hilft Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung!
Es nähert sich die nächste Steuererklärung?
Nutzen Sie schnellstmöglich alle steuerlichen Vorteile und lassen Sie sich von Gruszecki & Hildebrand Steuerberater in Herford helfen, Ihre Steuererklärungen vorzubereiten. Wir bieten unseren Service für verschiedenste Einkommensquellen an, sodass Sie optimal profitieren können.
Häufige Fragen an unsere Steuerkanzlei einfach beantwortet
Sie werden sicherlich viele Fragen haben, wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben. Hier beantworten wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen. Sollten noch weitere Unklarheiten bestehen, können Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir stehen Ihnen jederzeit mit einer umfassenden, individuellen Beratung zur Verfügung.
Wie ist die Steuererklärung abzugeben?
Die Abgabe der Erklärung muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Dies kann auf persönlichem Wege, postalisch oder elektronisch geschehen. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, kümmert er sich um die Abgabe an das Finanzamt.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der jeweiligen Steuererklärung und Unternehmensform ab. Relevant sein können zum Beispiel Buchhaltungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Umsatzsteuerdaten, Lohnunterlagen, betriebliche Belege und weitere steuerlich relevante Nachweise.
Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?
Die Kosten werden anhand der Steuerberatervergütungsverordnung bestimmt. Diese definiert einen Rahmen für das Honorar.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Unternehmen, Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Kapitalgesellschaften sind in der Regel verpflichtet, Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Welche Steuererklärungen erforderlich sind, hängt unter anderem von der Rechtsform, der Tätigkeit und den steuerlichen Pflichten ab.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Die Steuererklärung muss bis spätestens 31. Juli des darauffolgenden Jahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wurde sie von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich der Zeitraum bis zum Februar des übernächsten Jahres.
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie uns beauftragen? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.
Wir sind für Sie da!
Wir erstellen unter anderem Steuererklärungen für:
- Kapitalgesellschaften
- Unternehmen
- Immobilien
- Ärztinnen und Ärzte
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Künstlerinnen und Künstler